Zurück zur Ballgeschichte



Nachruf zum 2. Lichterfest am 15. Juni 1996 auf Schloß Schönwölkau

_____________________________________________________________________________________________________


Die Bildergalerie vom 2. Lichterfest
Der Film vom 2. Lichterfest Teil 1

Der Film vom 2. Lichterfest Teil 2



Nach dem Auftakt des ersten Lichterfestes ohne bleibende Schäden wurden die Rufe nach einem weiteren Fest
immer lauter. Daraufhin beschloß der Graf ein 2.Lichterfest am gleichen Ort zu feiern. Der Hofstaat wurde um das Amt des unverzichtbar gewordenen Oberhofmarschalls Hendrik vom Dürrenberge erweitert und es wurde die Kunst des Feuerwerks hinzugezogen.

Des weiteren wurde ein Tanzmeister zur Koordinierung der Schritte bestellt, der dann aus Mangel an geeigneten Kandidaten kurzerhand vom Oberhofmarschall ersetzt wurde.

Auf Grund zahlreicher vorangegangener Streitigkeiten mußte ein Gerichtstag einberufen werden. Damit verbunden wurde der Hofmarschall mit dem Amt des Obersten Klägers betraut, der Graf erhielt den Vorsitz des Gerichts.

Für den ordnungsgemäßen zeitlichen Ablauf des Festes wurde vom Grafen die Lichteruhr erfunden und konstruiert.

Hinzukommend wurde eine 2 m x 3,5 m messende Lichterfestfahne in den Farben Schwarz-Weiß-Gold geschneidert und über dem Eingangsportal des Schloßes aufgehängt. Zur weiteren Erheiterung der Gäste wurde ein Hoferfinder bestellt.

Es wurde vom Grafen der "Silber-Esel-Orden" gegründet!

Infolge der Alterung der Stuckgesimse im Festsaal lösten sich im vergangenen Jahr erhebliche Putzteile von der Decke, weshalb im folgenden Jahr die herrliche Tanzräumlichkeit gesperrt werden mußte. Als Ersatz dafür wurde ein Festzelt mit einem Tanzboden von 15 m x 25 m auf der Schloßwiese errichtet.






Der Hofstaat:

- Seine Hoheit Rollo Putzi Graf Schlaf
- Baron Hendrik von Dürrenberge, Oberhofmarschall
- Eugen von Mecklenburg, Hofmarschall
- Freiherr Hugo vom Wurzelbach, Leibkammerherr und Rittmeister
- Dietrich von Eytra, Mundschenk und Waffenmeister



Das Fest:

Das 2. Lichterfest ist der Tag der erstmaligen Vorstellung der Lichteruhr. Diese eigenwillige Konstruktion ist vom Grafen erdacht und in unzähligen Arbeitsstunden vom Hofkonstrukteur Maik Stadie gefertigt. Sie hat den Sinn der Zählung der ablaufenden Feststunden.
Die Lichteruhr besteht aus einem 90 cm x 90 cm messenden Kubus, der in 18 drehbare viereckige horizontal übereinander liegende Holzscheiben unterteilt ist. Da die 18 Holzscheiben jeweils vier Kantenansichten mit einer Höhe von 5 cm haben, lassen sich so durch die Kombination aller an einer der vier Seiten des Kubes 72 unterschiedliche Bilder erzeugen.
Wird aller 10 Minuten jeweils eine Holzscheibe in die nächste benachbarte Position gedreht, so dauert die einzelnen Drehungen der Uhr zur Erreichung des gleichen Bildstandes wie 18.00 Uhr genau 12 Stunden. Das ist die Zeit, während der das Lichterfest gefeiert wird und der Graf aus seinem Schlafe für genau zwölf Stunden erwacht, um mit all seinen Untertanen und Gästen eine rauschende Ballnacht zu durchleben.
Deshalb entstehen auf der Uhr zu vier gleichen Teilen nacheinander erst der schlafende Graf, dann der erwachende Graf, der wache Graf und der einschlafende Graf. Durch dieses höchst sonderbare Gebilde wird dem Fest eine würdige Instanz zum Ablauf der Dinge im Zeitmaß gegeben.





Als erste Amtshandlung übernimmt der Oberhofmarschall die Annahme der von den Gästen mitgebrachten Geschenke für den Grafen. Das ist die Geburtsstunde der Geschenkübergabe. Es werden die wunderlichsten Dinge bestaunt:

„Eine Sardinenbüchse und Blechbüchsen gefüllt mit Bier, verziert mit dem Wappen des Grafen in den historischen Farben Gelb & Blau. Weiterhin folgt ein Goldkästchen dessen Inhalt ein weißes Leinenkondom schmückt.





Das Bläserquintett der „Schenkendorfer Blasmusikanten“ bereitet die Angereisten mit seinen lustigen Volksweisen auf den bevorstehenden Abend vor.
Der Armbrustwettkampf wird protokollgerecht absolviert und keine Person verletzt oder angeschossen.
Im Anschluß an den Wettkampf werden der Sieger sowie der zweite und dritte Platz mit angemessenen Preisen gewürdigt.




Nach dem Portalfoto wird die Speisetafel mit knusprigen Spanferkel und kalten Platten eröffnet. Die Vorbereitungszeiten für das Essen können planmäßig eingehalten werden. Der Sturm auf die Speisetafel der Gäste und Untertanen des Grafen ist mittlerweile zu einem ungewollten Programmpunkt geworden.
Herzog Gottfried von Bouillon lacht genießerisch in die Kamera und bemerkt nicht, wie sein linker Zierstrumpf in aller Öffentlichkeit und unter Gelächter bis auf die Schuhschnalle herunterrutscht.







Gegen 20.30 Uhr zieht der Hofstaat in das Festzelt ein. Es folgt die Ansprache durch den Grafen.

Zum Treuebeweis und der Würdigung „Der Tapfersten des Jahres“ wird die hohe Auszeichnung des „Silberesel-Ordens“ eingeführt. Wer sie trägt, ist „Ritter des Silberesel-Ordens“ sein Leben lang und hat freien Eintritt zu allen Festen!


Zu den „Tapfersten des Jahres“ und als Ritter des „Silber-Esel-Ordens“ werden mit Ehren ausgezeichnet und zu Rittern erhoben:

- Eugen von Mecklenburg
- Hugo vom Wurzelbach
- Dietrich von Eytra


Anschließend geht es in die erste Tanzrunde mit dem zum Tanzmeister berufenen Oberhofmarschall Hendrik vom Dürrenberge. Die obligatorische Eröffnung wird mit dem Präsentationstanz eingeleitet.
Beim Präsentationstanz müssen einmal alle Paare unter den hochgehaltenen Armen der übrigen Paare hindurchlaufen, was immer großes Vergnügen bereitet. Als zweiter Tanz folgt obligatorisch der Schnick-Schnick-Schnick Tanz. Diesen Tanz kann man nicht ohne weiteres erklären – denn man muß ihn selber erleben. Dann beginnen die wilderen Tänze.

Inmitten der tanzenden Scharen tummeln sich gleich mehrere Hunde. Es ist ein Wunder das keiner
umgerissen wird oder aber auch keiner wegläuft. Im Gewimmel steht seelenruhig ein schwarz-weiß gefleckter Salonhund (aus dem 17. Jhdt. aus England stammend und dort gezüchtet), der dabei ist, eine verloren gegangene Perlenkette auszuwürgen die er vorher essen wollte.




In der ersten Pause wird der Gerichtstag auf den Freitreppen zum Park abgehalten. Oberster Kläger ist Hofmarschall Eugen von Mecklenburg, den Vorsitz hat der Graf.



Das 1. Hofgericht anläßlich des Lichterfestes auf Schloß Schönwölkau

Der Graf muß wie alle Herrscher ihres Gebietes die jährlichen Fälle des vergangenen Jahres auf einem Gerichtstag klären, da er sich für den Rest des Jahres wieder zum Schlafen zurückzieht.

Der erste Fall ist der des Bauern Hühnerfeind, der den Schlaf des Hofstaates in frechster Weise ausnutzend, einem gräflichen Fasan so schwerwiegende Verletzungen beigebracht hat, das dieser am Vorabend des Lichterfestes verstarb.

Hofmarschall:
Verhandelt wird der Fall des Bauern Hühnerfeind! Eure Durchlaucht, hier sein Vergehen:
Dem Bauern Hühnerfeind wird vorgeworfen, in der Zeit des großen Schlafes des Hofstaates in den gräflichen Wäldern gewildert und einen gräflichen Fasan so schwere Verletzungen beigefügt zu haben, dass dieser am Vorabend des Lichterfestes seinen Wunden erlegen ist?
Durchlaucht, Ihr hochwohlgeborenen Gäste, diese Untat fordert Sühne.

Angeklagter, was hat er zu seiner Rechtfertigung vorzubringen?

Bauer Hühnerfeind:
Eure Durchlaucht, während Ihr schliefet, fehlte Eure ordnende Hand und so gingen die Geschäfte auf den gräflichen Besitzungen gar schlecht. Arge Not kam uns und unseren Familien an, die vielen Kinder hungerten und so wusste ich in meiner Not keine andere Hilfe als diesen edlen Vogel aus Euren Besitzungen als Speise nach Hause bringen zu wollen müssen.

Hofmarschall:
Elender, er wagt es und zeiht Seiner Durchlaucht der Schuld an seinem Fehltritte!

Du Sklave Deiner Wollust, bist selber Schuld an Deinem Elend. Würdest Du Enthaltsamkeit üben, wie der Graf es Dir vorlebt, so würde die Zahl Deiner Kinder nicht Deine armseligen Möglichkeiten übersteigen.

Durchlaucht, ich als seiner Gnaden höchster Rechtspfleger beantrage nicht zuletzt aufgrund der hier offen zu Tage tretenden Frechheit und Unbelehrsamkeit des Deliquenten die Höchststrafe, die Eure Milde für diesen unerhörten Jagdfrevel kennt.

Ich fordere die Verbannung des Täters aus den gräflichen Besitzungen und eine Wegzehrung von 50 Stockhieben auf das er des Grafen unendliche Gnade nie vergesse.

Die gräflichen Folterknechte ergreifen den Verurteilten und führen ihn unter Gnadengewinsel, welches der zur Richtstatt Geführte anstimmt, hinaus.

Bauer Hühnerfeind:
Gnade Durchlaucht, ich wusste nicht was ich tat!

Hofmarschall:
Die Einsicht kommt zu spät, Elender. Das Urteil ist rechtskräftig!

Bauer Hühnerfeind:
So kümmert Euch wenigstens um meine vier schönen Töchter, Durchlaucht!

Seine Durchlaucht:
Gräfin, nehmt Euch der Elfen an, zur Erhaltung meiner Jugend, ich gebiete Euch!

Beim Hinausführen des Exilanten stürzt der gräfliche Mundschenk Dietrich von Eytra schwer getroffen ins Gerichtszelt und vor den Richterstuhl des Grafen.

Mundschenk:
Eure Durchlaucht, man hat versucht mich zu ermorden, seht!

Der Mundschenk wendet dem Grafen den Rücken zu und man sieht aus der Schulter des Weidwunden einen Armbrustpfeil ragen. Der Graf winkt dem Hofmarschall, dieser tritt an den Mundschenk heran, faßt den Pfeil und zieht ihn mit einem kurzen Ruck heraus. Blut spritzt.
Dietrich von Eytra sinkt der Ohnmacht nahe vor dem Thron des Grafen auf die Knie.
Der Hofmarschall wendet sich den Pfeil in die Höhe haltend, dem Grafen zu:

Hofmarschall:
Dieser Pfeil wird den Täter entlarven. Derjenige ist der Täter, aus dessen Köcher der Pfeil stammt, von dessen Armbrust er geschnellt wurde.

Der Hofmarschall betrachtet den Pfeil näher und muß feststellen, daß er das Wappen des gräflichen Leibkammerherrn Hugo von Wurzelbach trägt, der die Unverschämtheit besitzt weiterhin mit unschuldiger Miene an des Grafen Richterstuhl zu stehen.

Hofmarschall:
Der Pfeil trägt das Wappen des gräflichen Leibkammerherrn Hugo vom Wurzelbach. Ihr, Hugo vom Wurzelbach seid also der ruchlose Mörder!
Verteidigt Euch!

Der Graf wendet sich seinem Leibkammerherren zu:

Seine Durchlaucht:
Irrwitziger, was trieb Euch zu dieser hinterhältigen Tat?

Hugo:
Ja, ich war`s. Ich gestehe!
Doch bevor Ihr über mich richtet, hört Durchlaucht, die Vorgeschichte!
Am Sonntage nach dem letzten Lichterfeste „Ihr Durchlaucht“ schlieft bereits, ritten der Mundschenk Dietrich von Eytra und ich in den gräflichen Wald hinaus um dem Wüten eines gewaltigen Ebers Einhalt zu gebieten.
Bald stellten wir das Tier. Mutig griff ich es an und verletzte es schwer. Doch raubte mir Dietrich, trunken von dem schweren Weine den Jagderfolg, indem er das weidwunde Tier vor mir mit bloßen Händen zur Strecke brachte. Am selben Abend schwor ich Rache für diese Schmach. Derselbe Pfeil, der den Eber nicht zum tödlichen Schusse finden konnte, sollte den wüsten Trunkenbold niederstrecken. Jetzt Durchlaucht kennt Ihr die Geschichte. Richtet mich oder gebt mir die Freiheit!

Hofmarschall:
Schwer lastet der Vorwurf des versuchten Mordes auf Dir, Kammerherr Hugo!
Doch diese von Dir geschilderte Verletzung der Hofetikette, so sie denn der Wahrheit entspricht, ist eine Beleidigung die Sühne fordert.
So überlasse ich Dich der unergründlichen Weisheit unseres Herrn und ich bin sicher, daß er ein Urteil welches Dir gerecht wird, findet.

Seine Durchlaucht:
Hofmarschall, komm er zu mir!

Seine Durchlaucht und der Hofmarschall beraten sich kurz. Daraufhin tritt der Hofmarschall an das Richterpult:

Hofmarschall:
Und sehet, unser Herr hat gesprochen! So lautet sein Urteil:
Beide haben gefehlt und beide haben recht gehandelt! Doch das Vergehen des Leibkammerherrn
Hugo vom Wurzelbach überschattet die Verfehlungen des Mundschenks, der bekannt für seine Rauflust ist und auf dem letzten Lichterfeste mit dem Gesandten aus dem Neuen Seelande Streit vom Zaume gebrochen hat. Doch für das Bestreben, selbst das Gesetz zu sein, welches einen unverzeihlichen Affront wider unseres Herrn darstellt – da er das Gesetz ist, soll der Leibkammerherr Hugo vom Wurzelbach für das diesjährige Lichterfest seiner vornehmen Kleidung beraubt werden und in seiner Blöße Mahnung für alle sein, die unseres Grafen Schlaf Gesetz folge zu leisten nicht Willens sind. Schergen vollzieht das Urteil!

Nachdem der Gerichtstag zur Zufriedenheit aller mit den abschließenden Worten des Richters „Beide haben gefehlt und beide haben recht gehandelt!“ endet, wird vom Vorsitz des Gerichtes in Begleitung eines Tenorhornes das Lied über „Die Gerechtigkeit“ intoniert.



Die Gerechtigkeit

Die Gerechtigkeit, die Gerechtigkeit ist überall
die Gerechtigkeit wird immer siegen
und feierlich auf jedem Platz in der ganzen Welt
wird heute das Gericht bestellt.

Wenn nur Streit und Zwietracht blüh`n
und der Frieden nicht mehr hält
dann wird im nächsten Jahr zum Lichterfest
erneut das Hofgericht bestellt
dann wird im nächsten Jahr zum Lichterfest
erneut das Hofgericht bestellt

Die Gerechtigkeit, die Gerechtigkeit ist überall
die Gerechtigkeit wird immer siegen
und feierlich, auf jedem Platz in der ganzen Welt
wird heute das Gericht bestellt



Ein Hoferfinder wird vor das Gefolge des Grafen zitiert. Ein frecher Bursche mit verwegener Frisur auf dem Kopf. Man hat schon allerlei von ihm gehört, aus Dresden soll er mit der Kutsche angereist sein. Als erste Überraschung präsentiert der Hoferfinder den elektrischen Strom.





Da der Strom in der Birne schon gesehen und am Körper auch gefühlt werden kann, sucht der Graf einen Freiwilligen, der sich der körperlichen Prozedur des Stromnachweises unterzieht. Nach heftigen Diskussionen erklärt sich endlich der Mundschenk bereit, in das Experiment zu gehen. Mundschenk Dietrich von Eytra wird auf einen Stuhl gesetzt und bekommt zwei große Krokodilklammern an die Ohren geklemmt. Die Klammern wiederum sind jeweils durch einen Draht mit einem viereckigen schweren Kasten, vom Erfinder „Akkumulator“ genannt, verbunden. An dem Akkumulator befindet sich eine Hubstange mit Faustgriff. Schweigen herrscht im Zelt.
Der Erfinder erklärt genau aufzupassen, was mit dem Mundschenk passiert, wenn er die Hubstange des Akkumulators schlagartig niederdrückt. Die Stange saust rein, der Mundschenk fliegt mit zuckenden Bewegungen vom Stuhl, kracht auf den Erdboden und fängt nach Sekunden der Abwesenheit an zu jammern und hält sich den Kopf. Der Hofstaat ist bestürzt und erstaunt sogleich. Als man sieht, daß sich Dietrich wieder erholt, wird dem Hoferfinder großer Beifall gezollt. Das alles wird wegen der immensen wissenschaftlichen Bedeutung vom Hoffilmer auf 8 mm Celluloid abgefilmt.

Und weiter fragt der Erfinder den Grafen, was ihn am meisten bedrücke. Nach wenigen Augenblicken schallt es aus allen Kehlen des Hofstaates: „Die leeren Kassen des Grafen“. Dem entgegnet der Erfinder: „Mein Graf, von diesem üblen Mißstand kann ich Euch abhelfen. Denn Ihr sollt wissen, daß sich so mancher Eurer Untertanen an Eurem Schmuck, Euren Talern, Eurem Gold und Euren Perlen vergreift und Eurer Schatzkammer erheblichen Schaden zufügt. Wollt Ihr das Eure Kassen sich wieder füllen?“ Der Graf antwortet spontan und mit halb offenem Mund: „Aber ja, .... doch wie ..... denn ....?“ Darauf der Erfinder: „Hochedler Graf, edler Hofstaat, schaut her. Hier habe ich ein Gerät erfunden, mit dem man Schmuck, Gold und andere Schätze finden kann. Erlaubt mir, mit diesem Gerät Eure Gäste abzusuchen, denn ich bin mir sicher, daß der eine oder andere unredlich dem Grafen gegenüber war. “ Der Graf: „Nur zu .... , wie soll ich denn das sonst glauben?“
Der Hoferfinder fährt mit seinem Schmuckdetektor, der wie eine große Lupe aussieht, über die Sachen der in vorderster Reihe stehenden Gäste. Und siehe da, ein Hupzeichen ertönt. Der Erfinder ortet die Stelle, greift blitzschnell in den hohlen Ärmel einer edlen Dame und zieht eine große Perlenkette heraus. Kurz darauf fischt er aus dem Rocksturz einer weiteren Dame große Goldtaler.
Der Hofstaat ist bestürzt. Alles aus der Truhe des Grafen! Unter großen Tumult wird die Wache zur Verhaftung der beiden Edeldamen gerufen. Unter den Gästen werden Rufe nach einer gerechten Bestrafung der Damen mit dem Schwert unüberhörbar. Da mahnt der Hoferfinder zur Milde. Der Graf ruft seine Gäste zur Bedenkzeit für eine erneute Urteilsfindung auf. In der zweiten überhitzen Abstimmung werden die Damen mit einer harten Rüge versehen und mit jeweils 100 Tagen für wohlschaffende Arbeit in den Garküchen bei Hofe belegt.


Es folgt die zweite Tanzrunde mit dem Tanzmeister. Als glänzende Vortänzerin präsentiert sich wie immer die Gräfin mit ihrem unübersehbaren Zauber. Von frivolen Tischtanzgelagen durch nicht befugte Gäste aus der Garderobe des Hofstaates ist zu hören und allerlei mehr.

Um Mitternacht wird erstmalig ein Bodenfeuerwerk der „Feuerteufel“ aus Leipzig mit bunten Lichträdern und Funkenfontänen gezeigt. Mit Freudenschreien begrüßt die Gästeschar das Feuerwerk, um gleich darauf wieder in den Sog der nun beginnenden Diskothek zu fallen. Man zählt an die 180 Gäste.

Die Wache am Einlaß ist schon vor Mitternacht zum Leidwesen des Grafen betrunken und verliert den Überblick. Der Mundschenk stellt auf einer seiner Streifen in der Nähe des Parkplatzes ein Pärchen im Auto, daß aus Versehen „vergaß“ zu bezahlen. Widerspruchslos kann er nach scharfer und bestimmter Ansprache den Obolus einkassieren. Alles andere dreht sich bis in den Morgen um 06.00Uhr. Hoffotograf ist Robert Teschner und Hoffilmer ist Markus Johne.










Der Film vom 2. Lichterfest - Spieldauer 10:25 Minuten






nach oben





Der Film vom 2. Lichterfest Teil 2 - Spieldauer 33:08 Minuten





nach oben